
"Der Gemeinde Gerterode im Erfurter Regierungsbezirk ist zur Betreibung der Kosten ihres Kirchen- und Schulbaues eine evangelische Kirchen- und Hauskollekte von des Königs Majestät bewilligt worden. Die betreffenden Behörden werden demnäch hierdurch angewiesen, wegen Einsammlung dieser Kollekten im hiesigen Regierungsbezirk nach der unterm 24. Juni pr. Amtsblatt No. 28 erlassenen Generalvorschrift überall zu verfahren.
Magdeburg, den 2.November 1819
Königl. Preuß. Regierung. Erste Abtheilung."
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